Inkasso

Der Begriff Inkasso beschreibt eine Sonderform der Abtretung von Forderungen. Die Forderungen eines Unternehmens werden in diesem Fall von einem genehmigungspflichtigen Inkassounternehmen in dessen Auftrag eingezogen. Sollte der Schuldner mit seiner Zahlung bereits im Verzug sein, so muss dieser die Kosten für den Einzug tragen, sofern diese nicht unverhältnismäßig hoch sind.

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Quelle: BFM